Voraussetzungen
Die Planung der Kastanienallee im ersten Teilabschnitt ist nur dann sinnvoll möglich, wenn VORHER der zweite und engere Abschnitt angemessen geplant ist.
Ein zentrales Anliegen ist die Frage des Schwerlastverkehrs, der in erheblichem Maße durch die Wohngebiete in Rosenthal zum Autobahnanschluss A114 führt. Aufgrund der begrenzten Breite und der dichten Bebauung im umliegenden Wohngebiet fehlt offensichtlich die Eignung für den Ausbau für Pendler- und ortsfremden Schwerlastverkehr. Daher sollte die Kastanienallee auf die Funktionsstufe IV heruntergestuft und aus dem übergeordneten Straßennetz genommen werden. Dies ist notwendig, um eine effiziente Entwicklung der Straße im ersten Teilabschnitt zu ermöglichen.
Folgende Optionen sind möglich
- Gestaltung als Einbahnstraße und baulich gesicherte, MobG konforme Radverkehrsanlagen, oder
- die Reduktion der Fahrbahnbreiten dahingehend, dass analog zum Beispiel der Buchholzer Sträße (Funktionsstufe IV) daneben noch ein baulich getrennter Radweg sowie Baume ermöglicht werden.
- Absehbar und damit einhergehend ist die Führung überregionalen Schwerlastverkehrs auf hierfür vorgesehenen Straßen der Funktionsstufe I und II. In der Kastanienallee ware dann nur Anliegerverkehr für LKW zur lokalen Ver- und Entsorgung erlaubt (siehe Konzept „Kiezgebiet“ des Vereins für nachhaltige Verkehrsentwicklung e.V.).
Was passiert, wenn die Kastanienallee nicht heruntergestuft wird?
Ohne eine Herabstufung der Funktion und Herausnahme aus dem übergeordneten Straßennetz wird die Kastanienallee für eine Nutzung ausgebaut, für die sie nicht geeignet ist. Dies liegt am begrenzten Straßenraum. Zu erwarten sind enorme Schäden und Beeinträchtigungen im umliegenden Wohngebiet. Wie häufig erwähnt, ist die Nutzung durch LKW- und Schwerlastverkehr auch nicht in der aktuellen Klassifizierung vorgesehen! Der Verlust aller Bäume und Grünflächen sowie der Wegfall des Radwegs im zweiten Teilabschnitt sind die Folge. Und nicht nur das, diese Konsequenzen befürchten die Anwohnerinnen und Anwohner:
- Die Kastanienallee zersetzt das Wohngebiet und macht das sichere Überquerungen für ältere Menschen und Schulkinder bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und möglich.
- Erhebliche Lärmbelästigungen in einem reinen Wohngebiet sind die Folge und beeinträchtigen die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Die Aufenthaltsqualität im Wohngebiet geht verloren, und es entsteht ein Mangel an Hitzeschutz im sich wandelnden Klima aufgrund großer Betonflächen und unzureichender Versickerungsflächen.